5. Februar 2014
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Mit der Todesstrafe ist die Kriminalität nicht zu bekämpfen. Ursachen für kriminelles Verhalten sind in den komplexen seelischen und gesellschaftlichen Bedingungen des menschlichen Daseins zu suchen. Es ist naiv zu glauben, diese Problematik sei mit der Todesstrafe zu lösen. Diese Art der Strafe ist eine Resignation. Erzieherisch hätte man viel tun können. Diese Strafe wäre ein Rückwärtsgang und kein vorwärts. Es sieht so aus, als gäbe es keinen Staat, wo Mord mit dem Mord bekämpft (murder for murder) würde. Ein Staat darf sich nicht Morder auf eine Stufe stellen. Der Staat darf andere Quelle suchen, aus der er seine Stärke gewinnen könnte. Die Aufgabe des Staates wäre besser gewesen, alles zu unternehmen, alle entsprechende Maßnahme aus zu schöpfen, damit er seine Bürger erziehen könnte, damit er seine Bürger verbessern könnte und schließlich ihnen eine Chance ein zu räumen, in der Gesellschaft rehabilitiert zu werden, ohne einen Einzigen zu vernichten. Die Gefahr geht definitiv nicht von allen Menschen aus. Warum solches Verbrechen in Indien passiert, müsste man erst untersuchen und auch die dafür geeignete Mittel gefunden werden, mit dem man langfristig solche schrecklichen Taten vorbeugen könnte. Die Menschen, die solche Straftaten begehen, unterliegen weder Angst noch Schreck. Die USA ist ein Beispiel.
Diese Straftat könnte man auch anders betrachten. Es wäre durchaus möglich gewesen, dass diese Männer, die diese Tat begangen sein, sein gar nicht für grausame Tat fähig gewesen. Der Opfer würde von den Beschuldigten nicht verfolgt. Hier fehle die Motive für die Tat, die zum Mord geführt hätte. Die Situation, die den Opfer zum Tode geführt hätte, sei ein Zufall gewesen. Ein Zufall reiche nicht für die klärung eines Mordfalles aus. Die Tat sei nicht vorgeplant gewesen. Keiner der Männer hätten davon gewusst, dass sich der spätere Opfer im Bus befinden würde.
Die Vergewaltigung in Indien sei von einer Gruppe von Menschen ausgegangen. Man könnte sich schon vorstellen, welches Bildungniveau diese Personen hätten oder welcher sozialen Schicht diese Personen zugehören. Eines könnte man schon zweifellos feststellen, dass diese Personen von dem Sex keine Ahnung hätten. Vom Tod schon. Eines sei mit höchster Wahrscheinlichkeit nie in Köpfen dieser Männer gewesen, dass einen Zusammenhang zwischen Tod und Sex-Genuss bestehen könnte.
Es wäre daher vernünftig gewesen, wenn die Justiz Indiens diese Personen in eine lebenslange Haftstrafe verurteilen würde. Todesstrafe sei unter der gegebenen Umständen nicht vorgesehen. Strafrechtlich könnte man diese Tat gar nicht mit der Todesstrafe begründen.
Es wäre wohl besser gewesen, wenn die Indische Justiz einen Verstoß gegen das Recht auf Leben, Freiheit und die Sicherheit der Beschuldigten vermeiden würde.
Die Täter sind längt exekutiert.
Published by Alamgirkingpin